Dienstleistungen:
- Gewerbesteuer
- Hundesteuer
- Grundsteuer
- Ausgabeanordnungen
- Abrechnung von Feuerwehreinsätzen bzw. Sicherheitswachen
- Mietverträge und Belegung für Schulturnhalle und Gymnastikraum
- Verleihung Bühne, Stühle etc.
Aktuelle Informationen zur Grund- und Hundesteuer
Das Bayerische Landesamt für Steuern informiert über folgendes Thema in Bezug auf die Grundsteuer:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass die bayerischen Vordrucke „Grundsteueränderungs-
anzeige (BayGrSt 5)“ und dazugehörigen Ausfüllanleitungen nun in den Finanzämtern ausliegen.
Diese sind auch auf www.grundsteuer.bayern.de unter dem Punkt „Anzeige von Änderungen“ > „Wie kann ich Änderungen beim Finanzamt anzeigen?“ abrufbar.
Die Kommunen erhalten keine Vordrucke. Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte direkt an die Finanzämter.“