Allgemeine Kommunalwahlen am 08.03.2026
(Stichwahlen am 22.3.2026)
Die Bayerische Staatsregierung hat mit Bekanntmachung vom 25. Juli 2024 auf Grund des Artikel 9
Abs. 2, Satz 2 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) als Wahltag für die allgemeinen
Gemeinde- und Landkreiswahlen im Jahr 2026 den Sonntag, 8. März 2026 festgesetzt.
Es werden in den Gemeinden, Bürgermeister und Gemeinderäte, sowie auf Landkreisebene, Landrat
und Kreistag, neu gewählt.
Allgemeine Informationen
Folgende Infobroschüre wurde vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und
Integration zur Verfügung gestellt.

