Verschmutzung der Gehwege, Grünanlagen und Kinderspielplätze durch Hundekot

Dog-Station

Die Sauberkeit der Gehsteige, Grünanlagen und der Kinderspielplätze ist der
Gemeinde ein besonderes Anliegen. Um das Problem "Hundekot" bestmöglich zu lösen, wurden in Glattbach bisher 15 sogenannte "Dog-Stations" montiert. 
Diese decken alle stark frequentierten Spazierwege ab. 

Die Standorte sind:

  • Christian-Benz-Straße (Am Feldweg, bei Hausnr. 36)
  • Am Stutz (bei Hausnr. 7, Zugang zum Feld)
  • Weihersgrund (Feldweg zwischen Kindergarten Storchennest und Sportgelände)
  • Weihersgrund (Stichstraße unterhalb Rewe, bei Hausnr. 39b)
  • Hauptstraße (zwischen Hausnr. 70 und 72)
  • Johann-Desch-Platz
  • Bommichring (im Kurvenbereich, bei Hausnr. 29a)
  • Wiesengrund (am ehemaligen Festplatz)
  • Jahnstraße (gegenüber der Einmündung zum Wiesengrund)
  • Maiersacker (am Parkplatz/Zugang zum Wald)
  • Hauptstraße / Ecke Weitzkaut (ggü. Schreinerei Helfrich)
  • Im Himbeergrund (Fußweg bei Hausnr. 2a)
  • Im Himbeergrund (Beginn des Feldwegs Richtung Dreimärker)
  • Kapellenstraße (unterhalb der Treppe neben der Kapelle)
  • Pfaffenberg (FSV Gelände)

Sie dienen als Tütenspender und sind auch gleichzeitig eine Entsorgungsmöglichkeit für alle Hundebesitzer. Die Hundetütchen sind kostenlos an den Stationen integriert.

Außerdem befinden sich an folgenden Standorten Tütenspender, da sich in diesen Bereichen ebenfalls Mülleimer befinden: 

  • Verbindungsstraße nach Aschaffenburg (Rad & Fußweg)
  • Bangertstraße (Friedhof Parkplatz)

Machen Sie bitte Gebrauch von diesen nützlichen Abfallbehältern um unsere Gemeinde sauber zu halten.

Außerdem wird immer beobachtet, dass Friedhofsgänger ihre Hunde dabei haben und diese auch die Wege und teilweise sogar die Gräber mit ihren Hinterlassenschaften verschmutzen. Aus diesem Anlass weisen wir darauf hin, dass die Gemeinde Glattbach eine Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen besitzt,
in der das Verhalten auf Friedhöfen geregelt ist. Insbesondere ist es gem. § 5 Abs. 3 Buchstabe j) nicht
gestattet, Tiere auf den Friedhof mitzubringen, ausgenommen sind Blindenhunde.

Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften der Satzung können gem. Art. 24 Abs. 2 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 250 € geahndet werden.

Leider müssen wir auch hin und wieder feststellen, dass der Pausenhof der Grundschule Glattbach mit
Hundehinterlassenschaften verschmutzt ist. Dieser Platz dient keineswegs zum Ausführen Ihrer Hunde.
Achten Sie bitte auch darauf, Ihre Hunde nicht freilaufen zu lassen, um einer solcher Verschmutzung
entgegen zu wirken.

Wir sind froh, dass sich dennoch viele einsichtige Hundehalter an die Regeln halten und mit gutem Beispiel vorangehen. Sie unterstützen damit unsere vielfältigen Bemühungen um mehr Umweltschutz und Sicherheit in der Gemeinde und erleichtern sich, Ihrem Hund und allen Mitbürgern das Zusammenleben.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Stand: 10.05.2023