Ein kleines Feuer im Garten ist schon häufig ein Anlass für nachbarschaftliche Streitereien
Ein kleines Feuer im Garten ist schon häufig ein Anlass für
nachbarschaftliche Streitereien
Da uns in kürzester Zeit einige Bürgermitteilungen bezüglich offener Feuer im Ortsbereich erreicht haben, möchten wir von Seiten der Gemeindeverwaltung
allen Glattbacherinnen und Glattbacher einige wichtige Hinweise geben.
Grundsätzlich sind im Ortsbereich keine offenen Feuer erlaubt!
Ausnahmen davon sind eingegrenzte Feuer, beispielsweise in Feuerkörben oder Feuerschalen.
Voraussetzung dafür ist, dass sie keine Brandgefahr darstellen und keine große Rauchentwicklung, welche zu einer Belästigung der Nachbarschaft führt, entsteht.
Folgende Regeln müssen dabei eingehalten werden:
- Nur trockenes und naturbelassenes Holz verwenden
- Abfälle gehören niemals ins Holzfeuer
- Die Feuerstelle stets im ausreichenden Abstand zu Gebäuden und brandgefährdeten Materialien anlegen
- Bei anhaltender Trockenheit oder starkem Wind kein Holzfeuer entzünden
- "Brandbeschleuniger" wie Benzin, Verdünnung, Spiritus niemals verwenden, Explosionsgefahr!
- Bei starker Rauchentwicklung oder Funkenflug Feuer unverzüglich löschen
- Feuer immer bis zum Erlöschen der Glut beaufsichtigen
- Löschmittel immer bereithalten (z.B. Wasser, Sand, Feuerlöscher)
Wir bitten unsere Bürgerinnen und Bürger sich an die Vorschriften zu halten und bitten um gegenseitige Rücksichtnahme.